Nutzungsordnung Bikepark

Wir geben uns größte Mühe, dass ihr auf euren Bikes sicher unterwegs seid und kontrollieren in regelmäßigen Abständen unsere Trails. Wir bitten euch trotzdem euren Fähigkeiten entsprechend zu fahren und eure Fahrkünste vorsichtig einzuschätzen. Bikes mit Vorderradgrößen von 24 bis 29 Zoll werden an diesen hinter dem Sitz eingehängt. Kleinerer Bikes werden zum Auftransport an der Sattelstütze eingehangen, achtet bitte darauf, dass eure Sattelstützen fest montiert sind und ausreichend Platz zum ein- bzw. aushängen bieten.
Das Maximalgewicht für (E-)Bikes beträgt 30kg.

Im Allgemeinen gilt unsere Nutzungsordnung, die ihr vor eurem ersten Ride sorgfältig durchlesen solltet:

  1. Die Strecken sind nicht präpariert und abgesichert. Das Befahren der Strecken erfolgt immer auf eigene Gefahr. Den Warn- und Hinweisschildern ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Grundsätzlich solltet ihr die Strecken vor dem Befahren besichtigen (Pflicht).
  3. Es gilt Helmpflicht auf dem gesamten Abfahrtshang. Wir empfehlen dringend Vollvisierhelme.
  4. Das Tragen von Sicherheitskleidung wird empfohlen (Protektoren, Handschuhe usw.).
  5. An unübersichtlichen Stellen langsam fahren.
  6. Sicherheitsabstand einhalten! Der vordere sowie der schwächere Biker hat immer Vorfahrt und darf nicht genötigt werden.
  7. Auf der Strecke ist das Halten verboten.
  8. Eltern haften für ihre Kinder.
  9. Für schwächere Fahrer ist zu beachten, dass an vielen Stellen Streckenhindernisse auf leichten Wegen umfahren werden können.
  10. Die aufgestellten Schilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet und eingehalten werden. Achtet auf Wanderer, Fußgänger und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die sich auf dem Gelände gegebenenfalls befinden.
  11. Vor jedem Auftransport der Fahrräder ist darauf zu achten, dass alle mit dem Fahrrad verbundenen Teile gegen Absturz gesichert sind. Für Beschädigungen bei Transport und Absturz des Fahrrades wird keine Haftung übernommen.
  12. Maximalgewicht pro Fahrrad: 30 kg. Erlaubt sind Vorderradgrößen von 24 bis 29 Zoll. Die Maximalbreite der Reifen beträgt 95 mm. Fahrräder kleiner als 24 Zoll werden mit dem seitlichen Sportgerätehalter am Sessel befördert, das Fahrrad muss am Sattel eingehängt werden. Der feste Sitz des Sattels ist zu kontrollieren.
  13. Den Aufforderungen und Anweisungen des Liftpersonals ist unbedingt Folge zu leisten, andernfalls erfolgt der Entzug der Liftkarte oder sogar der Verweis von dem Gelände (Hausrecht).
  14. Das Einhängen der Sportgeräte darf nur durch das Personal erfolgen.
  15. Sportgeräte müssen an der Bergstation selbst entladen werden.
  16. Die an der Berg- und Talstation angeschlagenen Beförderungsbedingungen sind zu beachten und einzuhalten.
  17. Verhalten bei Unfällen:

Jeder ist verpflichtet Erste Hilfe zu leisten!

  • Unfallstelle absichern / Eigensicherung.
  • Rettungsdienst anrufen Tel.: 112 (Bikepark Oberhof, Alte Ohrdrufer Str. 6a, 98559 Oberhof).
  • Wo ist etwas passiert? Was ist passiert? Wieviel Verletzte? Wer ruft an?
  • Unbedingt beim Verletzten bleiben.
  • Wenn möglich über eine zweite Person das Liftpersonal über den Unfall informieren.

Weitere Infos

Saftey Card: Allgemeine Verhaltensregeln

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Nutzungshinweise Pumptrack

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Nutzungshinweise Landing Bag

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Beförderungsbedingungen Lift

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